Der Stiftungsrat müsste selbst entscheiden können, wie er das Kapital verzinsen will
Der Ständerat ist nicht bekannt dafür, sich für einfache, verständliche Vorschriften starkzumachen. Die Mitte-Ständeräte erst recht nicht. So gesehen ist es nichts als konsequent, dass die kleine Kammer am verunglückten Art. 46 BVV2 festhalten will. Sie unterstützte in der zurückliegenden Sommersession die entsprechende Motion 24.3372 von Mitte-Ständerat Erich Ettlin.
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