Genug individualisiert und flexibilisiert
Der Zweckartikel des BVG (Art. 1 Abs. 1) ist klar: «Berufliche Vorsorge umfasst alle Massnahmen auf kollektiver Basis, die den älteren Menschen, den Hinterbliebenen und Invaliden beim Eintreten eines Versicherungsfalles (Alter, Tod oder Invalidität) zusammen mit den Leistungen der eidgenössischen Alters, Hinterlassenen und Invalidenversicherung (AHV/IV) die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise erlauben.» Für alle zum Mitschreiben: Kollektiv ist das Gegenteil von individuell. Und der Vorteil der Kollektivität ist der bessere Tarif. Sie verteilt die Risiken auf alle statt auf wenige.
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