Hat die Wertschwankungsreserve wirklich nur eine einzige Funktion?
Die Bildung einer Wertschwankungsreserve (WSR) ist eine direkte Folge der Anwendung des 2005 eingeführten Rechnungslegungsstandards FER26. Heute ist die WSR ein unabdingbares Verwaltungsinstrument der 2. Säule. Sie kann unter anderem eine kurzfristige Marktvolatilität abfedern. Ihr wird ein Zielwert zugewiesen, dessen Höhe in Abhängigkeit von den Anlagerisiken der strategischen Allokation festgelegt wird.
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