Wahlmöglichkeiten werden geschätzt – aber (noch) wenig genutzt | Schweizer Personalvorsorge
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Interview mit Danilo Zweifel

Wahlmöglichkeiten werden geschätzt – aber (noch) wenig genutzt

Danilo Zweifel ist seit gut einem Jahr Leiter Unternehmenskunden Schweiz bei Swiss Life. Im Rahmen eines Interviews, das in der Septemberausgabe der Schweizer Personalvorsorge zu lesen ist, äusserte er sich auch zum Themenbereich Pensionierung, sprich zu Kapitalbezügen, Rentenwahlmodellen und dem Umwandlungssatz.

02.09.2024
Lesezeit: 4 min

Bei der Swiss Life wurde 2023 die Hälfte des Vorsorgevermögens bei der Pensionierung als Kapital bezogen. In der Branche wird gegenwärtig viel diskutiert über die Zunahme von Kapitalbezügen. Gibt Ihnen dieser Trend zu denken?

Danilo Zweifel: Ich halte das Verhältnis noch für gesund. Der leichte Trend zum Kapitalbezug sollte idealerweise für ein gestiegenes Bewusstsein der Versicherten sprechen. Ob der Anstieg der Kapitalbezüge auch einer zu positiven Einschätzung der langfristigen Entwicklung der Kapitalmärkte geschuldet ist, lasse ich mal im Raum stehen. Boomende Börsen und hohe Renditen werden sofort gesehen, die Gegenentwicklung subjektiv gefühlt etwas weniger.

Für den Entscheid zwischen Kapital und Rente ist eine gute Beratung entscheidend. Wenn es etwa um Pensionierungsseminare geht, ist Swiss Life jedoch nicht ganz unabhängig.

Würden wir unsere Kunden, seien es Arbeitgeber oder in diesem Fall die Versicherten, nicht ganzheitlich beraten, kämen wir unserem Versprechen der finanziellen Selbstbestimmung nicht nach. Die beste Lösung für den Kunden kann sein, dass er eine Bankenlösung für seine private Vorsorge hat und eine weiterführende private Vorsorge bei uns, oder er hat ein Schwergewicht in der 2. Säule. In Abhängigkeit seiner Verhältnisse wird der gute Mix entscheidend sein. Wenn jemand intensiver beraten wird, wählt er unabhängig vom Beratungskanal tendenziell eine Mischlösung aus Rente und Kapital. Bei Personen, die nicht oder wenig beraten wurden, beobachten wir oft, dass sie sich ausschliesslich für das eine oder das andere entscheiden, was nicht immer die beste Lösung ist.

 

Danilo Zweifel
Danilo Zweifel, Leiter Unternehmenskunden Schweiz bei Swiss Life: "Wenn jemand intensiver beraten wird, wählt er unabhängig vom Beratungskanal tendenziell eine Mischlösung aus Rente und Kapital."

Eine Rolle beim Entscheid, ob Rente oder Kapital bezogen wird, spielt auch der Umwandlungssatz. Swiss Life hat vor einigen Jahren beschlossen, den Umwandlungssatz im Obligatorium auf 6.2% zu senken. Erleben Sie immer noch Diskussionen dazu oder hat der Markt dies geschluckt?

Wir hatten bereits bei der Einführung wenig Reaktionen, vielleicht auch, weil wir nicht die ersten im Markt waren, die diesen Schritt machten. Es gab und gibt hin und wieder Klärungsbedarf, wie das Anrechnungsprinzip in diesem Fall genau funktioniert und wie es zur Anwendung kommt – und auch, dass wir uns in jedem Fall an die gesetzlichen Vorgaben halten. Auch Arbeitgeber fragen nach, da gute Rentenkonditionen für sie auch ein Attraktivitätskriterium in der Personalgewinnung sind. Generell ist aber viel Verständnis dafür da, dass der gesetzliche BVG-Umwandlungssatz mit 6.8% im Obligatorium zu hoch ist.

Sie haben im Überobligatorium bereits nach Geschlecht differenzierte Umwandlungssätze. Gibt es Überlegungen, hier noch weiter zu unterscheiden, beispielsweise nach Zivilstand?

Nein. Wir diskutieren aber Modelle im Sinne einer Flexibilisierung für die Versicherten, beispielsweise die Wahl einer fixen Rentenhöhe, die auch im Todesfall dem hinterbliebenen Ehegatten weiter ausbezahlt wird.  

Andere Pensionskassen, beispielsweise die BVK, gehen sehr offensiv mit neuen Rentenmodellen und Wahlmöglichkeiten an den Markt. Gibt es bei Ihren Kunden eine entsprechende Nachfrage?

Die gibt es, aber sie ist noch nicht ausgeprägt. Ich denke, die Nachfrage wird verstärkt kommen, auch mit der Zunahme an Pensionierungen in den nächsten Jahren. Wichtig dabei ist, die Kunden nicht zu überfordern. Es nützt nur bedingt, wenn 14 verschiedene Modelle zur Auswahl stehen. In unserer 1e-Lösung haben die Kunden bereits Wahlmöglichkeiten, sie können beispielsweise ganz auf Anwartschaften verzichten und so eine höhere Rente erhalten. Dies geht, weil es eine rein überobligatorische Lösung ist. Oft zeigt sich, egal ob es sich um einen Wahlplan mit unterschiedlichen Arbeitnehmerbeiträgen oder eine Verrentungsoption handelt, dass die Nachfrage verzögert einsetzt. Was wir zudem bei Wahlplänen wie auch bei 1e-Anlagestrategien sehen: Einmal gewählt scheint gewählt, es wird nur selten gewechselt. Das Angebot zu haben, wird geschätzt, aber die Wechselmöglichkeiten werden wenig genutzt. 

Die Wahl zwischen verschiedenen Rentenmodellen ist bei Ihnen aber noch Zukunftsmusik?

Abgesehen von der 1e-Lösung, ja. Wir sind in der umhüllenden Lösung auch nicht ganz frei, dies wegen des obligatorischen Anteils. Wenn Sie innerhalb dieser Lösung noch einen Split machen, sprich, welchen Anteil Sie nun wie beziehen, wird es dadurch nicht verständlicher. Aber die Idee ist, dass man solche Flexibilisierungen den Kunden in Zukunft anbieten kann, unabhängig davon, ob in einer teilautonomen oder einer Vollversicherungslösung.

Individualisierung, Wahloptionen – ist das etwas, das Sie aus Überzeugung oder eher aus Opportunismus machen, um im Markt zu bestehen?

Es spielt immer beides mit. Wir sind aber überzeugt, dass solche Elemente das Angebot attraktiver machen und unser Vollsortiment – auch für die Versicherten – komplettiert. Die Attraktivität des Angebots ist ja nicht beschränkt auf den Arbeitgeber oder die Verwaltungskommission, sie muss auch für die Versicherten gegeben sein. Wir stehen zu unserem Vollsortiment, dazu gehören auch neue Entwicklungen.  

 

In der Septemberausgabe der Schweizer Personalvorsorge lesen Sie ein ausfĂĽhrliches Interview mit Danilo Zweifel. Die Oktoberausgabe der Zeitschrift widmet sich dem Thema Kapitalbezug.