Eine Rolle beim Entscheid, ob Rente oder Kapital bezogen wird, spielt auch der Umwandlungssatz. Swiss Life hat vor einigen Jahren beschlossen, den Umwandlungssatz im Obligatorium auf 6.2% zu senken. Erleben Sie immer noch Diskussionen dazu oder hat der Markt dies geschluckt?
Wir hatten bereits bei der Einführung wenig Reaktionen, vielleicht auch, weil wir nicht die ersten im Markt waren, die diesen Schritt machten. Es gab und gibt hin und wieder Klärungsbedarf, wie das Anrechnungsprinzip in diesem Fall genau funktioniert und wie es zur Anwendung kommt – und auch, dass wir uns in jedem Fall an die gesetzlichen Vorgaben halten. Auch Arbeitgeber fragen nach, da gute Rentenkonditionen für sie auch ein Attraktivitätskriterium in der Personalgewinnung sind. Generell ist aber viel Verständnis dafür da, dass der gesetzliche BVG-Umwandlungssatz mit 6.8% im Obligatorium zu hoch ist.
Sie haben im Überobligatorium bereits nach Geschlecht differenzierte Umwandlungssätze. Gibt es Überlegungen, hier noch weiter zu unterscheiden, beispielsweise nach Zivilstand?
Nein. Wir diskutieren aber Modelle im Sinne einer Flexibilisierung fĂĽr die Versicherten, beispielsweise die Wahl einer fixen Rentenhöhe, die auch im Todesfall dem hinterbliebenen Ehegatten weiter ausbezahlt wird. Â
Andere Pensionskassen, beispielsweise die BVK, gehen sehr offensiv mit neuen Rentenmodellen und Wahlmöglichkeiten an den Markt. Gibt es bei Ihren Kunden eine entsprechende Nachfrage?
Die gibt es, aber sie ist noch nicht ausgeprägt. Ich denke, die Nachfrage wird verstärkt kommen, auch mit der Zunahme an Pensionierungen in den nächsten Jahren. Wichtig dabei ist, die Kunden nicht zu ĂĽberfordern. Es nĂĽtzt nur bedingt, wenn 14 verschiedene Modelle zur Auswahl stehen. In unserer 1e-Lösung haben die Kunden bereits Wahlmöglichkeiten, sie können beispielsweise ganz auf Anwartschaften verzichten und so eine höhere Rente erhalten. Dies geht, weil es eine rein ĂĽberobligatorische Lösung ist. Oft zeigt sich, egal ob es sich um einen Wahlplan mit unterschiedlichen Arbeitnehmerbeiträgen oder eine Verrentungsoption handelt, dass die Nachfrage verzögert einsetzt. Was wir zudem bei Wahlplänen wie auch bei 1e-Anlagestrategien sehen: Einmal gewählt scheint gewählt, es wird nur selten gewechselt. Das Angebot zu haben, wird geschätzt, aber die Wechselmöglichkeiten werden wenig genutzt.Â
Die Wahl zwischen verschiedenen Rentenmodellen ist bei Ihnen aber noch Zukunftsmusik?
Abgesehen von der 1e-Lösung, ja. Wir sind in der umhüllenden Lösung auch nicht ganz frei, dies wegen des obligatorischen Anteils. Wenn Sie innerhalb dieser Lösung noch einen Split machen, sprich, welchen Anteil Sie nun wie beziehen, wird es dadurch nicht verständlicher. Aber die Idee ist, dass man solche Flexibilisierungen den Kunden in Zukunft anbieten kann, unabhängig davon, ob in einer teilautonomen oder einer Vollversicherungslösung.
Individualisierung, Wahloptionen – ist das etwas, das Sie aus Überzeugung oder eher aus Opportunismus machen, um im Markt zu bestehen?
Es spielt immer beides mit. Wir sind aber ĂĽberzeugt, dass solche Elemente das Angebot attraktiver machen und unser Vollsortiment – auch fĂĽr die Versicherten – komplettiert. Die Attraktivität des Angebots ist ja nicht beschränkt auf den Arbeitgeber oder die Verwaltungskommission, sie muss auch fĂĽr die Versicherten gegeben sein. Wir stehen zu unserem Vollsortiment, dazu gehören auch neue Entwicklungen. Â
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Wahlmöglichkeiten werden geschätzt – aber (noch) wenig genutzt