Der Bundesrat will die Ungleichbehandlung von Männern und Frauen bei den AHV-Hinterlassenenrenten beseitigen. Die Vorlage sieht unter anderem vor, dass der hinterlassene Elternteil bis zum vollendeten 25. Altersjahr des jüngsten Kinds eine Hinterlassenenrente erhält, unabhängig vom Zivilstand der Eltern. Natalia Seifert und Martina Wymann (beide von Aon) betonten, dass es in der 2. Säule keine Ungleichbehandlung der Geschlechter bei den Hinterlassenenleistungen gebe, weshalb hier im BVG keine Anpassungen vorgesehen seien. Was ein mögliches BVG-Splitting betrifft, seien noch viele Fragen offen. Die Referentinnen sind hier gespannt auf den Bericht des Bundesrats.
Fotos: Regina Dinally
Silvia Rudigier (PPCmetrics) diskutierte mit Kate Kristovic (Libera) über die Grammatik des Investmentmanagements bzw. die Frage aktiv oder passiv? Kommt drauf an, ob der Markt effizient ist, so Rudigier. In einem effizienten Markt (z.B. Aktien Welt) sei es schwierig, eine Outperformance (nach Kosten im Vergleich zur Benchmark) zu erzielen, weshalb passives Investieren in diesem Fall die bessere Wahl sei.
Benita von Lindeiner (c-alm) sprach zum Thema Governance. Sie betonte, dass das oberste Organ die Interessen der Versicherten vertreten müsse. Durch Transparenz, Wettbewerb und Gewaltenteilung könnten Interessenkonflikte bei der Delegation von Aufgaben entschärft werden. Abschliessend hielt sie fest, dass eine Regulierung nie umfassend sein und jeden Fall abdecken könne. Es bleibe die Verantwortung jeder und jedes Einzelnen, wachsam zu bleiben und sich nicht einlullen zu lassen.
In der von Isabelle Vetter (HMV Rechtsanwälte) moderierten Podiumsdiskussion diskutierten zwei Geschäftsführerinnen (Janine Hermann, Saranda Bytyqi) und zwei Stiftungsrätinnen (Simone Emmel, Jacqueline Schmid) über Governance. Die Frauen waren sich einig, dass es herausfordernd ist, geeignete Stiftungsrätinnen und Stiftungsräte zu finden. Wichtig sei, dass sich Stiftungsratsmitglieder gut auf die Sitzungen vorbereiten, sich weiterbilden und sich trauen, kritische Fragen zu stellen. Isabelle Vetter wies auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hin. Gemäss diesem Entscheid ist die persönliche Mitwirkung im Stiftungsrat wichtig, man kann sich nicht vertreten lassen oder im Voraus die Stimme abgeben. Simone Emmel fasste für die anwesenden Frauen ein französisches Urteil zusammen, das wegen der Haftung von Stiftungsräten zu reden gab. Laut Emmel handelt es sich um einen Extremfall, bei dem der Stiftungsrat grobfahrlässig handelte. Der Vermögensverwalter konnte das gesamte Vermögen ohne Vorgaben nach eigenem Gutdünken anlegen. Sie betonte, dass eine negative Performance kein Problem sei, das Verhalten der Stiftungsratsgremien sei entscheidend. Auch hier nochmals die Aufforderung an die Frauen: Bei Unklarheiten Fragen stellen. Die beiden erwähnten Urteile werden in den nächsten Ausgaben der «Schweizer Personalvorsorge» ausführlich behandelt in der Rubrik Rechtsfragen.
Svenja Schmidt fasste die Referate und Diskussionen humorvoll zusammen. Anschliessend konnten sich die Frauen beim Netzwerk-Apéro austauschen. Der Anlass wurde gesponsert von der Sammelstiftung Vita, Aon und der Graubündner Kantonalbank und organisiert von vps.epas.
Wissen vermitteln, Frauen vernetzen